EINE SICHERE LEBENSVERSICHERUNG IN WIEN

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die das ganze Leben betrifft. Beugen Sie bereits jetzt vor und schützen Sie Ihre Angehörigen vor schweren, finanziellen Notlagen im Fall Ihres Todes. Es gibt verschiedene Varianten und Angebote im Bereich Lebensversicherung – wir informieren Sie gerne.

  • Stocken Sie Ihre Pension auf

    Zwar ist man durch die staatliche Pension im Alter bis zu einem gewissen Grad versorgt, aber die Höhe der Pension ist begrenzt. Jedoch möchten Sie sicher auch im Alter Ihren Lebensstandard nicht senken, wodurch die sogenannte Pensionslücke entsteht. Unsere Experten in Wien zeigen Ihnen, wie Sie diese Pensionslücke mit Hilfe einer Versicherung schließen können. Eine Möglichkeit ist beispielsweise die Lebensversicherung. Beim Vertragsabschluss wird bereits die Höhe Ihrer zukünftigen Rente vereinbart, die bis zu Ihrem Ableben ausgezahlt wird. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sie nach Ihrem Tod an einen Hinterbliebenen ausbezahlt wird. Informieren Sie sich bei unseren Spezialisten von gut absichern in Wien.

  • Formen der Lebensversicherung

    Bei der Lebensversicherung gibt es verschiedene Produkte. Dazu zählen die Er- und Ablebensversicherung sowie die Erlebensversicherung, die Term fix-Versicherung, die Ablebensversicherung, die fondsgebundene Lebensversicherung, die Pensionsversicherung und die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. All diese Produkte haben unterschiedliche Auswirkungen und bieten Ihnen verschiedene Leistungen. Für Laien ist die Vielfalt an Lebensversicherungen oft überwältigend, deshalb empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch unsere unabhängigen Experten in Wien. Wir behalten immer den Überblick und nehmen uns ausreichend Zeit, Ihnen jedes Modell zu erklären, so dass Sie eine optimale Entscheidung treffen können.

Häufige Fragen und Antworten

Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko (z.B. Todesfall, Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit, Invalidität) der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall – meist Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung, z.B. Risikolebensversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensversicherung) – an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine häufig gewählte Form ist die gemischte Lebensversicherung für den Todes- und Erlebensfall (kapitalbildende Lebensversicherung, auch in der Variante der fondsgebundenen Lebensversicherung).

Eine weitere Art der Lebensversicherung stellt die private Rentenversicherung dar, die eine lebenslange Rentenzahlung oder Kapitalzahlung zum Rentenbeginn garantiert. Für den Fall, dass die versicherte Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn stirbt, kann vereinbart werden, dass zumindest die eingezahlten Beiträge oder eine vereinbarte Todesfallleistung an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt werden.

Der Beitrag zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem Sparanteil, dem Risikoanteil und dem Kostenanteil.

Der Sparanteil wird verzinslich angesammelt und bildet den Gegenwert der Versicherung, das so genannte Deckungskapital. Das Deckungskapital wird mit einem über die gesamte Vertragsdauer konstanten Zins, Rechnungszins oder auch Garantiezins genannt, verzinst. Dabei ist der Deckungskapitalverlauf mit der eingerechneten Garantieverzinsung so berechnet, dass das Deckungskapital zum Ende der vertraglichen Laufzeit die Versicherungssumme erreicht. Diese wird dann als Erlebensleistung fällig.

Der Risikoanteil dient zur Deckung der vorzeitigen Versicherungsfälle. Die Risikobeiträge aller Versicherungsnehmer mit gleichartigen Verträgen werden bei Todesfällen vor Vertragsablauf dazu verwendet, den Differenzbetrag zwischen dem vorhandenen Deckungskapital und der Todesfallsumme auszugleichen bzw. aufzufüllen. Er wird laufend verbraucht und steht somit nicht zur Kapitalbildung zur Verfügung.

Der Kostenanteil wird zur Deckung der laufenden Kosten der Vertragsverwaltung und zur Deckung der einmaligen Abschlusskosten wie den Vermittlerprovisionen verwendet. Auch dieser Beitragsanteil wird verbraucht und steht somit, ebenso wie der Risikoanteil, nicht zur Kapitalbildung zur Verfügung.

Die Unternehmen entscheiden jährlich über die Höhe der Gesamtverzinsung. Die Höhe der Gesamtverzinsung kann sich also ändern. Die Gesamtverzinsung enthält einen Überschussanteil, der meistens unwiderruflich dem Kunden gut gebracht wird. Einige Versicherer geben aber den Überschussanteil ganz oder teilweise nur widerruflich an. 

Der vertraglich garantierte Rechnungszins bezieht sich lediglich auf einen Teil des Beitrags, den sogenannten Sparbeitrag. Diesen erhält man durch Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten sowie der Kosten für den Versicherungsschutz (Todesfall sowie gegebenenfalls Berufsunfähigkeit). Eine garantierte Rendite lässt sich ermitteln, wenn man die Garantieverzinsung ins Verhältnis zum gesamten Beitrag setzt. Die garantierte Rendite ist daher niedriger als der Rechnungszins.

Der Rechnungszins wird auch als Garantiezins bezeichnet und kann bei bestehenden Verträgen abhängig vom Zeitpunkt des Versicherungsbeginns unterschiedlich hoch sein.

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung gibt es eine garantierte Leistung nur für den Todesfall. Die Leistung im Erlebensfall ist dagegen nicht in einer bestimmten Mindesthöhe garantiert. Wie bei der Kapitallebensversicherung werden Teile Ihrer Beiträge zur Tilgung der Abschluss- und Verwaltungskosten und für den Versicherungsschutz im Todesfall verwendet. Die Sparanteile Ihres Beitrags werden jedoch nicht mit einem bestimmten Zinssatz verzinst, sondern es werden von diesen Sparanteilen Fondsanteile gekauft. Der Wert Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung hängt also von der Entwicklung des bzw. der jeweiligen Fonds ab und unterliegt dementsprechend oft erheblichen Schwankungen.

Die Gewinnchancen sind bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung in der Regel höher als bei einer Kapitallebensversicherung. Doch dafür gehen Sie hier auch das Risiko ein, bei schlechter Fondsentwicklung Verlust zu erleiden.

Wenn Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung vorzeitig kündigen wollen, sollten Sie die aktuelle Kursentwicklung des Fonds beobachten und einen günstigen Zeitpunkt abwarten.

Entscheidend hierfür ist die jeweilige Produktgestaltung einschließlich der Produktbedingungen. So können die Fonds vom Anbieter bereits verbindlich vorbestimmt oder aber aus einer gegebenenfalls vorgegebenen Fondspalette auswählbar sein. Bei vielen Versicherern dürfen Sie während der Vertragslaufzeit die Fonds wechseln (“switchen” bzw. “shiften”). Dies kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Der Versicherungsnehmer kann dann vom Versicherer die Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins verlangen. Die Kosten hierfür hat grundsätzlich der Versicherungsnehmer zu tragen.

Verbraucher schließen Lebensversicherungsverträge in der Regel für einen längeren Zeitraum ab, der nicht selten bei über 30 Jahren liegt. Sie haben daher ein besonders hohes Bedürfnis an Vertragsinformationen.

Für Lebensversicherer gelten daher während der Laufzeit der Verträge Informationspflichten, die durch verschiedene Gesetze festgelegt sind. Die „klassische“ Standmitteilung haben die Unternehmen ihren Versicherungsnehmern jährlich in Textform zu übermitteln.