Wenn Stillstand kein Geschäftsrisiko ist.

Heutzutage sind Unternehmen immer größeren Risiken ausgesetzt und doch sehen – besonders häufig kleine und mittelständische Firmen – nicht immer Sinn in einer gewissenhaften Absicherung. Sie erkennen für sich nicht die Gefahr, der sie sich aussetzen, denn der Eintritt eines Schadens, der zu einer Unterbrechung oder Einschränkung der Produktion führt und dadurch zu Gewinneinbußen, kann die Wettbewerbsfähigkeit entscheidend beeinflussen und führt im schlimmsten Fall zum Ruin. Falls ein Sachschaden zur Unterbrechung des Betriebs führt, bleiben finanzielle Verpflichtungen und Fixkosten wie Miete, Löhne und Gehälter trotzdem bestehen.

  • Schutz für Gewerbetreibende in Österreich während einer vereinbarten Zeitspanne (Haftzeit) vor den finanziellen Folgen einer Störung ihres Betriebs aufgrund eines versicherten Schadenereignisses.

  • Individueller Versicherungsschutz, u.a. vor den häufigsten Unterbrechungsschäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser sowie Elementarereignissen.

  • Die Haftzeit (6, 12, 18 oder 24 Monate) beginnt mit Eintritt eines versicherten Sachschadens. Beispiel: Maschinenschaden durch Feuer.

  • Entgangene Gewinne werden erstattet, fortlaufende Kosten werden übernommen.

  • Aufwendungen werden erstattet für Maßnahmen, die geeignet sind, die Betriebsunterbrechung zu verkürzen oder vor dem Verlust von Marktanteilen zu schützen.