Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Befriedigung von gerechtfertigten Ansprüchen und die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können sich Selbständige, Freiberufler, Handwerker und gewerbetreibende Unternehmer aus den unterschiedlichsten Branchen gegen die finanziellen Risiken absichern, die aus der gesetzlichen Haftung entstehen können.

Nach dem Gesetzt haftet jedes Unternehmen für Schäden, die durch eigene Fehler oder durch Angestellte dritten Personen zugefügt werden, unbegrenzt.

Mögliche Personenschäden oder Sachschäden lassen sich leider nicht vermeiden, denn Fehler passieren – auch wenn Sie und Ihre Mitarbeiter noch so genau arbeiten.
Wenn Sie plötzlich mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden, drohen Ihnen (selbst bei ungerechtfertigten Forderungen) hohe finanzielle Belastungen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist daher sinnvoll, um die unternehmerische Existenz gegen eine Fülle von Risiken abzusichern.

LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

  • Personenschäden

    • Heilbehandlungskosten
    • Schmerzensgeld

  • Sachschäden

    • Reparaturkosten
    • Wiederbeschaffungskosten

  • Vermögensschäden

    • Verdienstausfall
    • Nutzungsausfall
    • Gewinnausfall

Was deckt eine Betriebshaftpflicht – und was nicht?

Hierbei gibt es vier zentrale Risikobereiche:

Das Betriebsrisiko

Dies umfasst Schäden, die durch tägliche, betriebliche Arbeitsleistungen, meist also durch menschliches Handeln, verursacht werden können.

Das Anlagenrisiko

Hier werden Schäden gedeckt, verursacht durch betriebliche Anlagen, also etwa durch den Betrieb von Arbeitsgeräten, Baugeräten oder Maschinen und Fahrzeugen.

Das Produkthaftpflichtrisiko

Nicht selten und für Unternehmer oft immens kostspielig – Schäden, versursacht durch hergestellte mangelhafte Produkte.

Das Arbeitsunfallrisiko

Schließlich der Schutz bei Regressansprüchen der Sozialversicherungsträger, entstanden etwa durch Arbeitsunfälle.

In der Praxis erweisen sich folgende Erweiterungen der Deckungsleistungen oft als sinnvoll:

  • Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden, die im Betriebsalltag bewusst und gewollt erfolgen
  • So gennannte Allmählichkeitsschäden, also Schäden, die erst mit zeitlicher Verzögerung durch Handeln entstehen
  • Be- und Entladeschäden, beispielsweise an fremden Kfz oder Eigentum
  • Umweltsachschäden, auch allgemeiner Natur
  • Schäden an in Verwahrung genommenen Sachen
  • reine Vermögensschäden, etwa die Datenrekonstruktion bei EDV-Anlagen
  • oder auch Schäden an Mietsachen in- und außerhalb des Unternehmens

Zu beachten ist, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung keinesfalls das unternehmerische Risiko selbst absichert.

In der Betriebshaftpflicht nicht versichert gelten:

  • Gewährleistungsansprüche bei Mängeln
  • Ansprüche vertraglicher Art
  • Schäden bei bewusstem Zuwiderhandeln gegen Vorschriften und Gesetze
  • Ansprüche aus unvermeidbaren Schäden oder höherer Gewalt

 

Title

Berufshaftpflichtversicherung

Leider können Fehler während der Ausübung des eigenen Berufs jederzeit auftreten. Auch diese Fehler können dann sehr teuer ausfallen und ganze Existenzen, von Unternehmern und Kunden, vernichten. Die entsprechenden Versicherungen nehmen die Angst vor diesen immer drohenden Missgeschicken und manche Berufsgruppen besitzen so viel Verantwortung über das Wohl anderer Menschen, dass sie eine Berufshaftpflicht abschließen müssen.

 

 

Folgende Berufe sind verpflichtet zur Berufshaftpflicht

In vielen Fällen vertrauen Menschen ihr Vermögen oder ihre Gesundheit voller Zuversicht einem bestimmten Berufsstand an. Gerade dabei entsteht die Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung. Die wichtigsten Berufsgruppen sind:
  • Architekten

  • Statiker

  • Notare

  • Rechtsanwälte und Mediatoren

  • Ärzte, Pfleger und Masseure

  • Steuerberater

Aber auch für folgenden Gruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung ein gesetzliches Muss:

  • Versicherungsmakler und Agenten

  • Wertpapiervermittler

  • Wirtschaftsprüfer

  • Unternehmensberater

  • Ingenieure

  • Dolmetscher

  • Baumeister der verschiedensten Arten

Wovor schützt die Berufshaftpflichtversicherung?

Selbst dem sorgfältigsten Anwalt kann es mal passieren, die Deadline für das Einreichen von Dokumenten zu überschreiten. Dadurch kann ein empfindlicher Vermögensschaden für die Klienten entstehen. In diesen Fällen übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten, damit die Ausübung des Berufs für den Anwalt weiterhin möglich ist. Andernfalls würden viele dieser Schäden selbst große Kanzleien vernichten. Außerdem kommt der geschädigte Klient zu seinem Recht und muss weniger Nachteile fürchten. Dadurch können sich Kunden auch viel vertrauensvoller in die Rechtsberatung begeben.
Es ist zwar schwerer nachzuweisen als ein versäumter Abgabetermin, aber auch falsche Marktanalysen, die ein Unternehmensberater erstellt, können zu Schadenersatzansprüchen führen. Um ein überzogenes Beispiel für die Anschaulichkeit herbei zu ziehen, könnte ein Berater empfehlen, Surfboards im winterlichen Kühtai zu verkaufen. Vielleicht stützt er sich dabei auf die Verwendung von Woks in Eis-Rodelbahnen und einen daraus abgeleiteten, potentiellen Trend. Wenn jedoch keine Daten und Fakten diese Glaskugel-Leserei stützen und ein Unternehmer viel Geld mit seiner Investition verliert, entsteht ein Schadenersatzanspruch für den die Berufshaftpflichtversicherung bis zur Deckungssumme aufkommt.
Im medizinischen Bereich kann der Nachweis bezüglich eines ärztlichen Fehlers auch nicht leicht erbracht werden. Unsere Körper sind keine Maschinen und die richtige Behandlung ist nicht immer absolut offensichtlich. Trotzdem sind gerade gesundheitliche Schäden besonders gravierend und ziehen eine unglaublich große Menge an Forderungen gegenüber den behandelnden Ärzten nach sich. Ohne eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung kann solch ein Einzelfall schnell für den reichsten Arzt zum Ruin werden und in diesem Fall würde auch der Patient keine finanzielle Vergütung erhalten. Deshalb macht auch in diesem Arbeitsfeld die verpflichtende Versicherung absolut Sinn.

„Risikoberuf“ Architekt oder Statiker

Architekten oder Statikers. Im schlimmsten Fall kann dadurch ein Gebäude einstürzen und viel Vermögensschäden aber noch mehr Schäden an Personen verursachen. Niemand möchte für solch ein Unglück verantwortlich sein. Die Kosten lassen sich ohne Versicherung aber nicht einmal annähernd stemmen. An dieser Stelle stellt sich auch sehr klar die Frage nach der Deckungssumme.

Wie hoch ist die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung?

In dieser Hinsicht existieren einige Vorgaben vom Gesetzgeber, die eine Orientierungshilfe bieten. Ein gutes Beispiel wäre die Novelle der verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung für Baumeister aus dem Jahr 2013. Dort wird festgesetzt, dass Baumeister und verwandte Berufsgruppen mindestens eine Deckungssumme von 1 Millionen Euro im Einzelfall und den dreifachen Wert als Jahreslimit abschließen müssen. Wenn die Umsätze des Baumeisters 38,5 Millionen Euro pro Jahr übersteigen, muss die Deckungssumme im Einzelfall sogar 5 Millionen betragen. Bei Ärzten
ist eine Mindestdeckungssumme von 2 Millionen Euro vorgesehen. Pro Jahr muss es sich auch für diese Sparte um den dreifachen Betrag handeln. Auf ähnliche Weise wird für jede Berufsgruppe ein Mindestbetrag vom Gesetzgeber vorgegeben.

Wir empfehlen innerhalb bestimmter Berufsgruppen eine höhere Versicherungssumme in Erwägung zu ziehen, da oft die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen bei weitem nicht ausreichend sind.

Nachhaftung

Dieser Begriff bezeichnet den Zeitraum, in dem das Risiko vom Versicherungsunternehmen, über die eigentliche Vertragslaufzeit hinausgetragen wird. Ein entstandener Schaden kann schließlich erst viele Jahre später zu Tage treten. Der damalige Versicherer und nicht das aktuelle Unternehmen muss dann einspringen. Bei manchen Berufsgruppen im rechtlichen Bereich (Notare, Rechtsanwälte und Mediatoren) gilt diese Nachhaftung sogar zeitlich unbeschränkt.